Steuern
Für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auszufüllen und elektronisch einzureichen:
Die Online-Programme ZHprivateTax oder ZHprivateTax-Light sind webbased, das heisst es ist kein Download der Software auf Ihrem PC nötig. Dies hat den Vorteil, dass Sie jederzeit und überall den Zugriff auf Ihre Daten haben. Weitere Details zu den Online-Steuererklärungen finden Sie unter www.steueramt.zh.ch/zhprivatetaxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax-lightExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auszufüllen und elektronisch einzureichen:
Die Online-Programme ZHprivateTax oder ZHprivateTax-Light sind webbased, das heisst es ist kein Download der Software auf Ihrem PC nötig. Dies hat den Vorteil, dass Sie jederzeit und überall den Zugriff auf Ihre Daten haben. Weitere Details zu den Online-Steuererklärungen finden Sie unter www.steueramt.zh.ch/zhprivatetaxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax-lightExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Mit Hilfe der eGov BoxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie nach erfolgter Registrierung auf Ihr persönliches Steuerkonto zugreifen.
Mit Hilfe der eGov BoxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie nach erfolgter Registrierung auf Ihr persönliches Steuerkonto zugreifen.
Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres kann online bis spätestens 30. November beantragt werden.
Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres kann online bis spätestens 30. November beantragt werden.
Für die Grundstückgewinnsteuer existiert ein Online-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die Steuererklärung ist zusammen mit den Kaufverträgen und allen Belegen innert 30 Tagen ab Handänderungsdatum dem Steueramt der Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, einzureichen.
Für die Grundstückgewinnsteuer existiert ein Online-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die Steuererklärung ist zusammen mit den Kaufverträgen und allen Belegen innert 30 Tagen ab Handänderungsdatum dem Steueramt der Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, einzureichen.
Die gültigen Quellensteuertarife des Kantons Zürich sowie allgemeine Informationen zur Quellensteuer stellt Ihnen das Kantonale Steueramt Zürich zur Verfügung.
Die gültigen Quellensteuertarife des Kantons Zürich sowie allgemeine Informationen zur Quellensteuer stellt Ihnen das Kantonale Steueramt Zürich zur Verfügung.