Bauen in Zumikon
Wenn Sie einen Bau oder eine Anlage neu erstellen oder etwas daran verändern, ist immer eine Baubewilligung notwendig (§ 309 PBG).
Wenn Sie einen Bau oder eine Anlage neu erstellen oder etwas daran verändern, ist immer eine Baubewilligung notwendig (§ 309 PBG).
Hier finden Sie die Bau- und Zonenordnung.
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Vermessung und Pläne
Für die amtliche Vermessung ist das Ingenieurbüro Gossweiler Ingenieure AG zuständig.
Vermessung und Pläne
Für die amtliche Vermessung ist das Ingenieurbüro Gossweiler Ingenieure AG zuständig.