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Asylunterkunft am Standort Farlifang

Ausgangslage

Die Gemeinde Zumikon muss zurzeit mit der vom Kanton erlassenen Quote von 1,6 % 92 Asylbewerberinnen und -bewerber aufnehmen. Den Medien konnte man im Frühsommer entnehmen, dass die Quote allenfalls auf 1,4 % sinken könnte, was für Zumikon immer noch 81 Personen bedeuten würde. In letzter Zeit sind jedoch die Asylzahlen wieder gestiegen.

Die zurzeit vorhandenen Kapazitäten und Kosten sind:

  • Kollektivunterkunft Schwäntenmos: 7 Zimmer mit je zwei Etagenbetten, also 28 Betten. Allerdings ist diese Belegung theoretisch und in der Praxis nicht umsetzbar. Schon eine Belegung mit max. 21 Personen führt längerfristig zu massiven Problemen.
  • Zwischenlösung in Küsnacht (Pflegeheim am See; seit Juli 2024, befristet bis Ende August 2026): max. 31 Plätze
  • Von Privaten angemieteter Wohnraum in Zumikon: rund 40 Plätze
  • Mietkosten für Unterbringung: rund CHF 40'000.00 pro Monat bzw. CHF 480'000.00 pro Jahr (ohne Unterkunft Schwäntenmos)

Diese Situation ist für den Gemeinderat nicht tragbar und auf Dauer auch unnötig teuer. Dazu kommt, dass sich die Situation auf dem privaten Wohnungsmarkt immer mehr zuspitzt und günstiger Wohnraum für die Benutzung durch Asylsuchende angemietet und somit dem freien Markt entzogen werden muss. Die Gemeinde Zumikon will deshalb im Gebiet Farlifang auf einer Fläche von 450 m2 eine Asylunterkunft mit 48 Plätzen realisieren. Der Standort an der Farlifangstrasse 28 ist das Resultat einer umfassenden Standortevaluation.

Die Asylunterkunft ist auf einer Randfläche des Schulareals geplant, die nicht anderweitig gebraucht wird (siehe Darstellung unten). Sie liegt in der Zone für öffentliche Bauten. Für eine eventuell notwendig werdende weitere Schulentwicklung hat es auf dem Farlifang-Areal genügend freie und verfügbare Flächen.

Areal Farlifang mit Schulhaus (Mitte) und Dreifach-Turnhalle (rechts). Links eingezeichnet die geplante neue Asylunterkunft.


Das Bauprojekt für die dreistöckige Asylunterkunft Farlifang sieht eine kompakte und dauerhafte Holzelement-Bauweise vor. Wichtig ist, dass das Projekt auch andere zukünftige Nutzungsmöglichkeiten zulässt - für den Fall, dass der Bedarf an Asylplätzen sinkt. Im Gegensatz zu einer Container-Lösung ist die Unterkunft familienfreundlich, wodurch der Kanton nach Möglichkeit Familien mit Kindern zuweist. Diese führen erfahrungsgemäss zu weniger Problemen.

Ansicht des Projekts vom Farlifang her. (Visualisierung Rossetti + Wyss Architekten, Zollikon)

 

Ansicht des Projekts der Farlifangstrasse her. (Visualisierung Rossetti + Wyss Architekten, Zollikon)

An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 stimmten die Zumikerinnen und Zumiker dem Baukredit von CHF 4,54 Mio. für die Asylunterkunft Farlifang mit 175 zu 140 Stimmen zu.

Aktuelle Entwicklungen

Eine rechtsgültige Baubewilligung für die Asylunterkunft liegt vor. Offen war bis im Mai 2025 noch eine Stimmrechtsbeschwerde gegen einen vom Gemeinderat als Gebundene Ausgabe genehmigten Zusatzkredit von CHF 498’000.00. Nachdem alle Vorinstanzen dem Gemeinderat recht gegeben hatten, stimmte das Bundesgericht im Mai 2025 dem Beschwerdeführer zu.

Der Rekurrent hatte argumentierte, dass die Ausgaben für die Asylunterkunft zusammen mit dem Zusatzkredit die Schwelle von CHF 5 Mio. überschreiten. Ab dieser Schwelle müssen Finanzvorlagen in der Gemeinde Zumikon an die Urne gebracht werden. Die zusätzlichen Kosten sind entstanden, weil die am ausgetrockneten Markt erhältliche kostengünstigste Vergabe an ein Totalunternehmen höher war als der von der Gemeindeversammlung genehmigte Verpflichtungskredit. Dadurch lagen die Totalkosten mit CHF 5,038 Mio. knapp über der genannten 5-Mio.-Schwelle.

Der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet, dass über die Asylunterkunft Farlifang nochmals abgestimmt werden muss - und zwar an der Urne.

Urnenabstimmung am 30. November 2025

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am 30. November 2025 an der Urne den Gesamtkredit von CHF 5,038 Mio. vorzulegen und nicht nur den Zusatzkredit. Damit verbunden ist auch die Aufhebung des der durch die Gemeindeversammlung bereits genehmigten Kredits von CHF 4,54 Mio. Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass die Stimmberechtigten den Bau der Asylunterkunft auch an der Urne unterstützen. Je rascher die Gemeinde über eine eigene Lösung verfügt, desto besser und kostengünstiger.

Link zur Abstimmungsvorlage vom 30. November 2025 und zum Beleuchtenden Bericht.

Dokumente

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Präsentation Informationsanlass Unterbringung Asylsuchende (PDF, 3.12 MB) Download 0 Präsentation Informationsanlass Unterbringung Asylsuchende