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Steuern

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Weitere Informationen zu den Gemeindesteuern erhalten Sie hier. Weitere Informationen über die Steuerfüsse finden Sie hier.

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Online StE

Für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und elektronisch einzureichen:

Die Online-Programme ZHprivateTax oder ZHprivateTax-Light sind webbased, das heisst es ist kein Download der Software auf Ihrem PC nötig. Dies hat den Vorteil, dass Sie jederzeit und überall den Zugriff auf Ihre Daten haben. Weitere Details zu den Online-Steuererklärungen finden Sie unter www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax  oder www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax-light.

Für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und elektronisch einzureichen:

Die Online-Programme ZHprivateTax oder ZHprivateTax-Light sind webbased, das heisst es ist kein Download der Software auf Ihrem PC nötig. Dies hat den Vorteil, dass Sie jederzeit und überall den Zugriff auf Ihre Daten haben. Weitere Details zu den Online-Steuererklärungen finden Sie unter www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax  oder www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax-light.

egov

Mit Hilfe der eGov Box können Sie nach erfolgter Registrierung auf Ihr persönliches Steuerkonto zugreifen.

Mit Hilfe der eGov Box können Sie nach erfolgter Registrierung auf Ihr persönliches Steuerkonto zugreifen.

frist

Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres kann online bis spätestens 30. November beantragt werden.

Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres kann online bis spätestens 30. November beantragt werden.

Grundstückgewinnsteuer

Für die Grundstückgewinnsteuer existiert ein Online-Formular. Die Steuererklärung ist zusammen mit den Kaufverträgen und allen Belegen innert 30 Tagen ab Handänderungsdatum dem Steueramt der Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, einzureichen.

Für die Grundstückgewinnsteuer existiert ein Online-Formular. Die Steuererklärung ist zusammen mit den Kaufverträgen und allen Belegen innert 30 Tagen ab Handänderungsdatum dem Steueramt der Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, einzureichen.

QS

Die gültigen Quellensteuertarife des Kantons Zürich sowie allgemeine Informationen zur Quellensteuer stellt Ihnen das Kantonale Steueramt Zürich zur Verfügung.

Die gültigen Quellensteuertarife des Kantons Zürich sowie allgemeine Informationen zur Quellensteuer stellt Ihnen das Kantonale Steueramt Zürich zur Verfügung.