Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung
15. Juni 2021, 19.00 Uhr
Informationen
- Beschreibung
Die vollständigen Beleuchtenden Berichte und weitere Informationen finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt in unten aufgeführten Dokumenten.
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Zumikon wohnhaften, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.