Erneuerungswahl des Friedensrichteramts für die Amtsdauer 2027 bis 2033
Die Wahl erfolgt gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde mit einem leeren Wahlzettel. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen der innert Frist gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten beigelegt.
Die Meldung von Kandidatinnen und Kandidaten, welche auf dem Beiblatt aufgeführt werden wollen, hat bis spätestens Mittwoch, 25. November 2026 (Poststempel) zu erfolgen und ist an das Sekretariat Gemeinderat, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon, zu richten (via Wahlvorschlag Formular).
Formulare mit den notwendigen Angaben für die Meldung von Kandidatinnen und Kandidaten können untenstehend heruntergeladen oder beim Sekretariat Gemeinderat bezogen werden.
Zugehörige Objekte
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| Wahlanordnung Friedensrichteramt 2027-2033 (PDF, 29 kB) | Download | 0 | Wahlanordnung Friedensrichteramt 2027-2033 |
| Formular Wahlvorschlag Friedensrichteramt (PDF, 55 kB) | Download | 1 | Formular Wahlvorschlag Friedensrichteramt |