Hunde-Abmeldung
Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im Alter von über drei Monaten anzumelden.
Weitere Informationen zur Hunde-Meldepflicht erhalten Sie bei mittels der Dienstleistung "Hunde-Meldepflicht".
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 918 78 18 | sicherheit@zumikon.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Verfahren
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