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Erleichterte Einbürgerung Ausländer

Wer kann ein Gesuch stellen?
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz, welche folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die gesuchstellende Person muss während insgesamt 5 Jahren in der Schweiz gewohnt haben.
  • Davon 1 Jahr direkt vor der Gesuchseinreichung.
  • Die Person muss seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger/der Schweizer Bürgerin leben.
  • Die Person muss In die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein und die schweizerische Rechtsordnung beachten.

Anmerkung
Mit dem erleichterten Einbürgerungsverfahren erhält die gesuchstellende Person das Bürgerrecht des Ehegatten und nicht das Bürgerrecht von Zumikon.

Bezug Gesuch, Gesuchseinreichung, Verfahren, Kosten und weitere Informationen
Bitte informieren Sie sich beim Gemeindeamt des Kantons Zürich über die Erleichterte Einbürgerung. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

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