Patente Gastwirtschaft / Klein- und Mittelverkaufsbetriebe
Bewilligung für ein Gastwirtschaftspatent:
§ 2 Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996. Eines Patents bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht, das heisst:
- alle, die eine Gastwirtschaft, Klein- oder Mittelverkaufsbetrieb führen,
- alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und- oder gebrannten Wassern betreiben,
- alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen.
Mit diesem Online Formular haben Sie die Möglichkeit, ein Gastwirtschaftspatent zu beantragen.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit per, Telefon 044 918 78 18 oder per E-Mail sicherheit@zumikon.ch gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei | 044 918 78 18 | polizei@zumikon.ch |
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Sicherheit | 044 918 78 18 | sicherheit@zumikon.ch |