Patente Gastwirtschaft / Klein- und Mittelverkaufsbetriebe
Bewilligung für ein Gastwirtschaftspatent:
Patente Gastwirtschaft / Klein- und Mittelverkaufsbetriebe
Wenn Sie Speisen oder Getränke gegen Entgelt anbieten, benötigen Sie in den meisten Fällen ein Patent gemäss § 2 Abs. 1 des Gastgewerbegesetzes des Kantons Zürich (1. Dezember 1996).
Ein Patent ist insbesondere erforderlich, wenn Sie:
- eine Gastwirtschaft führen (z.B. Restaurant, Bar, Imbiss mit Steh-/Sitzplätzen),
- alkoholische Getränke im Klein- oder Mittelverkauf an Endverbraucher verkaufen (z.B. Laden, Kiosk, Online-Shop, Foodtruck),
- eine Festwirtschaft betreiben (z.B. Vereinsanlässe oder Veranstaltungen).
Online-Anträge
Mit den folgenden Online-Formularen haben Sie die Möglichkeit, das passende Patent zu beantragen.
Gastwirtschaftspatent:
Gesuch Gastwirtschaftspatent
Patent für Klein- und Mittelverkaufsbetriebe:
Gesuch Patent Klein- und Mittelverkaufsbetriebe
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit per, Telefon 044 918 78 18 oder per E-Mail sicherheit@zumikon.ch gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Polizei | 044 918 78 18 | polizei@zumikon.ch |
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| Sicherheit | 044 918 78 18 | sicherheit@zumikon.ch |