Asylwesen
Die Aufnahmequote für die Gemeinden legt die Sicherheitsdirektion Kanton Zürich gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV) fest. Seit 1. Juni 2023 liegt die Quote bei 1,3 % gemessen an der Anzahl Einwohner.
Für die Betreuung und Begleitung der Asylsuchenden in der Gemeinde Zumikon besteht eine Leistungsvereinbarung mit der AOZ (Asylorganisation Zürich). Ab 1. Januar 2024 wird dieser Auftrag von ORS Schweiz ausgeführt.
Für die Begleitung von anerkannten Flüchtlingen ist der Asylkoordinator der Gemeinde Zumikon, Kudus Selomon, zuständig.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 918 78 20 | gesellschaft@zumikon.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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830.1 | Vereinbarung Kanton Zürich Fachstelle Integration | 1. Januar 2021 |