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Alimentenbevorschussung

Wenn die gerichtlichen oder vertraglich genehmigten Unterhaltsbeiträge nicht bezahlt werden, prüft die Abteilung Alimentenhilfe des Amtes für Jugend und Berufsberatung, wie die Ansprüche geltend gemacht werden können sowie die Möglichkeit einer Bevorschussung. Die Alimentenhilfe nimmt im Auftrag der Sozialbehörde der Gemeinde Zumikon die Anträge auf Bevorschussung entgegen und macht das Inkasso beim verpflichteten Elternteil.

Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe
Ausstellungsstrasse 88
8090 Zürich

Telefon: 043 259 90 90
E-Mail: alimente@ajb.zh.ch
Website: Alimentenhilfe | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

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