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Einbürgerungen

Allgemeine Informationen zu den Einbürgerungsverfahren finden Sie beim:

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Zumikon erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Es wird zwischen folgenden Einbürgerungsverfahren unterschieden:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Wer kann ein Gesuch stellen?
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Schweizer Staatsangehörige, die seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Zumikon wohnen (ist ein Gesuchsteller zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton)
  • Schweizer Staatsangehörige, die sich selbst und die Familie zu erhalten vermögen
  • Schweizer Staatsangehörige, die die schweizerische Rechtsordnung beachten


Bezug Gesuch, Gesuchseinreichung, Verfahren, Kosten und weitere Informationen
Gesuchsformulare und Informationen finden Sie im Online-Schalter. Das Sekretariat Gemeinderat steht Ihnen für weitere Informationen oder für die Formularabgabe gerne zur Verfügung.


Ausländische Staatsangehörige

Allfälliger Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt eingebürgerten Personen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit. Trotzdem kann der freiwillige Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zum automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen, sofern die Gesetzgebung des Herkunftsstaates dies vorsieht. Verbindliche Auskünfte können ausschliesslich die zuständigen Botschaften und Konsulate des Herkunftsstaates erteilen.


Ordentliche Einbürgerung

Wer kann ein Gesuch stellen?
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, welche folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Wohnsitzerfordernisse:

  • Die gesuchstellende Person muss während insgesamt 10 Jahren in der Schweiz gewohnt haben.
  • Drei dieser 10 Jahre müssen in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches liegen.
  • Niederlassungsbewilligung C ist Einbürgerungsvoraussetzung
  • Während der letzten zwei Jahre vor Einreichung des Gesuches muss die Person ununterbrochen in der Gemeinde Zumikon gewohnt haben.
  • Bei Gesuchstellern zwischen 16 und 25 Jahren genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich. Dazu müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie während mindestens 5 Jahren in der Schweiz die Schule auf Volks- oder Mittelschulstufe besucht haben, an der in einer Landessprache unterrichtet wird.
  • Jugendbonus: Jahre, die zwischen dem 8. und 18. Altersjahr in der Schweiz verbracht wurden, werden doppelt gezählt.


2. Weitere Voraussetzungen:

  • Eingliederung in die schweizerische Verhältnisse
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Kommunikation in deutscher Sprache möglich
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Straf- und Betreibungsregister dürfen keine Einträge von Bedeutung enthalten


Bezug Gesuch, Gesuchseinreichung, Verfahren, Kosten und weitere Informationen
Das Sekretariat Gemeinderat berät Sie gerne und steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Informationen finden Sie ebenfalls beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.

Die Einbürgerungsformulare können Sie auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich herunterladen und elektronisch ausfüllen (Link) oder direkt bei uns am Schalter beziehen. Weil die erforderlichen Unterlagen von der persönlichen Situation der Bewerberin bzw. des Bewerbers abhängig sind, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung direkt am Schalter oder telefonisch unter 044 918 78 41.


Erleichterte Einbürgerung

Wer kann ein Gesuch stellen?
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz, welche folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die gesuchstellende Person muss während insgesamt 5 Jahren in der Schweiz gewohnt haben.
  • Davon 1 Jahr direkt vor der Gesuchseinreichung.
  • Die Person muss seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger/der Schweizer Bürgerin leben.
  • Die Person muss in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein und die schweizerische Rechtsordnung beachten.

Anmerkung
Mit dem erleichterten Einbürgerungsverfahren erhält die gesuchstellende Person das Bürgerrecht des Ehegatten und nicht das Bürgerrecht von Zumikon.

Bezug Gesuch, Gesuchseinreichung, Verfahren, Kosten und weitere Informationen
Bitte informieren sich beim Staatssekretariat für Migration SEM oder beziehen Sie das Gesuchsformalar beim Sekretarait Gemeinderat oder bestellen Sie dieses im Online-Schalter.

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