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Vorsorgekommission

Die Vorsorgekommission ist seit 2013 zuständig für sämtliche Belange der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Die Gemeinde inkl. Schule ist bei der PFS Vorsorgestiftung II angeschlossen. Die paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission wird aus je 3 Vertretern/Vertreterinnen von Seiten Arbeitgeber und Arbeitnehmern gebildet: Die Kommissionsmitglieder von Arbeitgeberseite werden jeweils für eine Legislaturperiode vom Gemeinderat gewählt. Die Wahl der Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite steht den bei der PFS versicherten Angestellten der Gemeinde zu.

  • Der Vorsorgekommission steht bei der Stiftung das Einsichtsrecht in alle Unterlagen betreffend das eigene Vorsorgewerk zu, welche zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
  • Die Hauptaufgabe der Vorsorgekommission besteht in der Interessenwahrung der versicherten Personen gegenüber der Stiftung und dem Arbeitgeber. Sie erlässt im Rahmen der von der Stiftung erlassenen Reglemente vorsorgewerkspezifische Bestimmungen. Die Vorsorgekommission hat sich an die Weisungen des Stiftungsrats zu halten und kann innerhalb vom Stiftungsrat festgelegten Rahmenbedingungen selbständig Entscheidungen treffen. Darunter fallen folgenden Aufgaben und Kompetenzen:
  1. Sie beschliesst den Vorsorgeplan, dem sich der Arbeitgeber unterstellt und befindet über allfällige Änderungen. Änderungen, welche zu Mehrkosten für den Arbeitgeber führen, bedingen dessen Zustimmung.
  2. Sie verwaltet das Vorsorgevermögen des Vorsorgewerks und gestaltet die Anlagepolitik im Rahmen des Anlagereglements.
  3. Sie legt den Satz für die Verzinsung des Altersguthabens im Rahmen der Vorgaben des Stiftungsrats fest.
  4. Sie orientiert und berät die versicherten Personen.
  5. Sie organisiert die Neu- und Ersatzwahlen der Arbeitnehmervertreter der Vorsorgekommission
  6. Sie wählt die Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat.

Kontakt

Vorsorgekommission
Dorfplatz 1
8126 Zumikon

Tel. 044 918 78 53
Fax 044 918 78 00
sykora@zumikon.ch

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