Sozialbehörde
Die Sozialbehörde Zumikon ist für folgende Bereiche zuständig:
- Persönliche und wirtschaftliche Hilfe gemäs Sozialhilfegesetz (SHG)
 - Alimentenbevorschussung und Kleinkinderbetreuungsbeiträge
 - Bewilligungen und Aufsicht von Kindertagestätten und Tagesfamilien
 - Asylwesen
 - Jugend- und Familienhilfe
 - Geburtshilfe und Elternberatung
 - Alters- und Generationenfragen
 - Zusatzleistungen zur AHV und IV
 - Pflegeversorgungen und Krankentransporte
 - Integrationsfragen
 
Die Behördentätigkeit richtet sich nach den Gesetzen und Vorschriften der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Verordnungen sowie der Geschäftsordnung.
Kontakt
SozialbehördeDorfplatz 1
8126 Zumikon
Tel. 044 918 78 20
Fax 044 918 78 23
gesellschaft@zumikon.ch
Website
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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