Sozialbehörde
Die Sozialbehörde Zumikon ist für folgende Bereiche zuständig:
- Persönliche und wirtschaftliche Hilfe gemäs Sozialhilfegesetz (SHG)
- Alimentenbevorschussung und Kleinkinderbetreuungsbeiträge
- Bewilligungen und Aufsicht von Kindertagestätten und Tagesfamilien
- Asylwesen
- Jugend- und Familienhilfe
- Geburtshilfe und Elternberatung
- Alters- und Generationenfragen
- Zusatzleistungen zur AHV und IV
- Pflegeversorgungen und Krankentransporte
- Integrationsfragen
Die Behördentätigkeit richtet sich nach den Gesetzen und Vorschriften der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Verordnungen sowie der Geschäftsordnung.
Kontakt
SozialbehördeDorfplatz 1
8126 Zumikon
Tel. 044 918 78 20
Fax 044 918 78 23
gesellschaft@zumikon.ch
Website
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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