Generelles Feuer- und Feuerwerksverbot (auch am 1. August)
30. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der warmen Temperaturen gilt in Zumikon weiterhin ein generelles Feuerverbot. Dieses schliesst auch das Abbrennen von Feuerwerk mit ein.
Weiterhin (inkl. 1. August) gilt:
- Keine offenen Feuer im Freien
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Kein Grillen mit Holz, Kohle oder Holzkohle (Gasgrills erlaubt)
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Zugehörige Objekte
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| Plakat generelles Feuerverbot (PDF, 60 kB) | Download | 0 | Plakat generelles Feuerverbot |