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Krieg in der Ukraine

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zu den verschiedenen Themen bezüglich des Ukraine Kriegs.

Allgemeine Informationen für Flüchtende
Auf der Website des Schweizerischen Roten Kreuz erhalten Flüchtende aus der Ukraine wichtige Hinweise. Wir bitten die Flüchtenden, sich vor der Kontaktaufnahme mit der Gemeinde über diese Seite zu informieren.

Anlaufstelle für Flüchtende und Gastfamilien in der Gemeinde
Die Abteilung Gesellschaft, Bereich Soziales, 044 918 78 20, soziales@zumikon.ch, hilft Flüchtenden aus der Ukraine bei Fragen zur Unterstützung weiter.

Soforthilfe
Der Gemeinderat Zumikon hat dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Not-/Soforthilfe einen Betrag von CHF 10'000.00 gespendet.

Schutzstatus S
Ukrainische Staatsangehörige können für einen bewilligungsfreien Aufenthalt von längstens 90 Tagen in die Schweiz einreisen. Dafür müssen sie über einen gültigen biometrischen Reisepass verfügen oder ihre ukrainische Staatsangehörigkeit auf andere Weise nachweisen können. Um Geflüchteten schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Um den Schutzstatus S zu erlangen, müssen sich die Flüchtenden innert 90 Tagen registrieren lassen.

Die Registrierung kann online auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

In der Region Zürich ist das Bundesasylzentrum Zürich, Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich, 058 480 14 80 für die Registrierung zuständig.

Schutzräume
Die Gemeinden haben die Pflicht, Schutzräume einzuteilen. Dabei handelt es sich um eine Grobplanung, die alle sechs Jahre überarbeitet und angepasst wird. Falls Sie Fragen zu den Schutzräumen haben steht Ihnen die Abteilung Liegenschaften, 044 918 78 05, liegenschaften@zumikon.ch, gerne zur Verfügung.

Dokumente

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Broschüre "in Not geraten" in Ukrainisch Download 0 Broschüre "in Not geraten" in Ukrainisch