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Hunde-Abmeldung

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im Alter von über drei Monaten anzumelden.

Weitere Informationen zur Hunde-Meldepflicht erhalten Sie bei mittels der Dienstleistung "Hunde-Meldepflicht".

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