Pflegeversorgung
Pflegefinanzierung
Gemäss § 9 Abs. 4 Pflegegesetz sind die Gemeinden verpflichtet, sich an den pflegerischen Leistungen zu beteiligen. Sie übernehmen in der Regel das sogenannte Normdefizit, welches den Restkosten nach Abzug der Krankenkassenbeiträge und dem Anteil der Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen entspricht.
Die Pflege- und Spitexorganisationen rechnen die Beiträge der öffentlichen Hand direkt mit den Gemeinden ab. Gemäss § 21 Abs. 1 Pflegegesetz entrichten die Gemeinden ihre Beiträge dem Leistungserbringer. Die Abteilung Gesellschaft ist für die Abwicklung und Prüfung der Rechnungen sowie für die Überprüfung der Qualität der Leistungserbringer im Pflegebereich zuständig.
Weitere Informationen zur Pflegefinanzierung erhalten Sie bei der Gesundheitsdirektion Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Ambulante Pflege
Die Spitex Pfannenstiel Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.arbeitet mit einer Leistungsvereinbarug für die Gemeinde Zumikon und bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern Hilfe und Pflege zu Hause.
Stationäre Pflege
Mit dem Pflegezentrum Forch hat die Gemeinde Zumikon eine Leistungsvereinbarung, die Zollinger StiftungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in Maur leitet dieses Pflegezentrum. In der Bethesda PflegeresidenzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in Küsnacht werden auch Einwohnerinnen und Einwohner von Zumikon aufgenommen, welche stationäre Pflege, Betreuung und Begleitung bedürfen.
Für ein Beratungsgespräch wenden Sie sich an die Fachstelle für Altersfragen.
Hilflosenentschädigung
Ist eine Person bei den alltäglichen Lebensverrichtungen wie Fortbewegung, An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen und Kontakt mit der Umwelt dauernd die Hilfe Dritter, bedarf sie dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung, leistet die HilflosenentschädigungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen Beitrag an die entstehenden Kosten.
Entlastungsangebot für pflegende Angehörige
- Die monatliche Mittagsrunde Memory sowie das Humor Dessert Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind Angebote für Betroffene einer Demenzerkrankung und ihre Angehörigen
- Regelmässige Gesprächsgruppe der Pro Senectute Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für begleitende und betreuende Angehörige
- Entlastungsangebote der Alzheimervereinigung Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und des Schweizerischen Roten KreuzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- EntlastungsdienstExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für betreuende Angehörige
- alzheimer.ch Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.ist eine Plattform im Bereich Demenz für Betroffene und Angehörige
- Erfahren Sie, wie Sie Ihr Wohlbefinden stärken können. Weitere InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für Informationen zu Tages- und Nacht- sowie Ferienplätzen und weiteren Entlastungsangeboten wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Altersfragen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| broschuere_pflegefinanzierung.pdf (PDF, 3.61 MB) | Download | 0 | broschuere_pflegefinanzierung.pdf |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales | 044 918 78 20 | soziales@zumikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gesellschaft | 044 918 78 20 | gesellschaft@zumikon.ch |
| Name | Download |
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