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Patente Gastwirtschaft / Klein- und Mittelverkaufsbetriebe

Bewilligung für ein Gastwirtschaftspatent:

Patente Gastwirtschaft / Klein- und Mittelverkaufsbetriebe

Wenn Sie Speisen oder Getränke gegen Entgelt anbieten, benötigen Sie in den meisten Fällen ein Patent gemäss § 2 Abs. 1 des Gastgewerbegesetzes des Kantons Zürich (1. Dezember 1996).

Ein Patent ist insbesondere erforderlich, wenn Sie:

  • eine Gastwirtschaft führen (z.B. Restaurant, Bar, Imbiss mit Steh-/Sitzplätzen),
  • alkoholische Getränke im Klein- oder Mittelverkauf an Endverbraucher verkaufen (z.B. Laden, Kiosk, Online-Shop, Foodtruck),
  • eine Festwirtschaft betreiben (z.B. Vereinsanlässe oder Veranstaltungen).

Online-Anträge

Mit den folgenden Online-Formularen haben Sie die Möglichkeit, das passende Patent zu beantragen.

Gastwirtschaftspatent:
Gesuch Gastwirtschaftspatent

Patent für Klein- und Mittelverkaufsbetriebe:
Gesuch Patent Klein- und Mittelverkaufsbetriebe

 

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit per, Telefon 044 918 78 18 oder per E-Mail sicherheit@zumikon.ch gerne zur Verfügung.

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