eFristerstreckung Steuern
Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres kann online bis spätestens 30. November beantragt werden (Online-Bestätigung abwarten nicht vergessen).
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Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuern | 044 918 78 50 | steuern@zumikon.ch |
| Name |
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| Fristerstreckung |