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Baurechtliche Verfahrenshandlungen. Umstellung auf eine vollständige elektronische Abwicklung per 1. Januar 2026

26. September 2025

Um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungs-Verfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Demnach können die baurechtlichen Verfahren seit einiger Zeit komplett elektronisch geführt werden. Zugleich hat der Kanton auch bestimmt, dass alle Gemeinden innerhalb von drei Jahren auf das elektronische Verfahren umzustellen haben, d.h. bis spätestens 1. April 2027. 

Ab 1. Januar 2026 können Baugesuche in Zumikon mitsamt allen erforderlichen Plänen und weiteren Unterlagen nur noch elektronisch eingereicht werden. Das gesamte Verfahren wird über die kantonale Plattform "eBaugesucheZH" abgewickelt. Die öffentliche Auflage von Baugesuchen finden zukünftig auf dem elektronischen Weg statt ("eAuflageZH"). 

Es werden für elektronische Verfahren ab 1. Januar 2026 keine physischen Unterlagen mehr benötigt. Baugesuche welche ab Mitte 2022 elektronisch eingereicht wurden und noch im Verfahren sind, werden weiterhin im hybriden System geführt. 

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2025 09 26 Sonstige Bekanntmachung. Baurechtliche Verfahrenshandlungen (PDF, 27.26 kB) Download 0 2025 09 26 Sonstige Bekanntmachung. Baurechtliche Verfahrenshandlungen