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Feuerungs- und Rauchgaskontrolle

Der Vollzug der in der Luftreinhalteverordnung (LRV) vorgeschriebenen periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen zwecks Einhaltung der Emissionsvorschriften obliegt der Gemeinde. Die amtliche Feuerungskontrolle findet im Turnus von zwei Jahren statt. Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 4. Oktober 1999 werden die privaten Kontrollen durch Servicefirmen der Heizungsbranche anerkannt. Stichproben bleiben vorbehalten. Die Feuerungskontrolle ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden anhand der Gebührenverordnung erhoben.

Kontakt

Herr Werner Oberholzer
Feuerungskontrolleur
Gustav-Maurer-Strasse 10a
8702 Zollikon
Telefon 044 391 86 22
E-Mail kontakt@feuko-zumikon.ch
Feuerungskontrolle

Ort und Briefadresse

Abteilung Hochbau
Dorfplatz 1
Postfach
8126 Zumikon