Kopfzeile

Menü

Inhalt

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in Zumikon politischen Wohnsitz haben.

Die Kompetenzen sowie das Verahren der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz § 40 ff sowie in der Gemeindeordnung geregelt.

Der Gemeinderat ist das ausführende Organ. Er vollzieht die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und verwaltet im Rahmen seiner Kompetenzen. Ihm zur Seite stehen Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Zumikon wohnhaften, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Kontakt

Gemeindeschreiber Thomas Kauflin
kauflin@zumikon.ch

Bevorstehende Versammlungen

Datum Sitzung

Vergangene Versammlungen

Datum Sitzung