Einbürgerung Schweizer
Wer kann ein Gesuch stellen?
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Schweizer Staatsangehörige, die seit mindestens zwei Jahre in der Gemeinde Zumikon wohnen (ist ein Gesuchsteller zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton)
- Schweizer Staatsangehörige, die sich selbst und die Familie zu erhalten vermögen
- Schweizer Staatsangehörige, die die schweizerische Rechtsordnung beachten
Bezug Gesuch, Gesuchseinreichung, Verfahren, Kosten und weitere Informationen
Gesuchsformulare und Informationen finden Sie im Online Schalter. Das Sekretariat Gemeinderat steht Ihnen für weitere Informationen oder für die Formularabgabe gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sekretariat Gemeinderat | 044 918 78 40 | sekretariat@zumikon.ch |