Feuerpolizei
Zweck
Die Feuerpolizei trifft zum Schutz vor Personen und Sachen alle Massnahmen, die zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung, Explosionen erforderlich sind und stellt Fluchtwege sicher. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die Brandschutzvorschriften der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ).
Aufgaben der Feuerpolizei
- Durchführung Projektkontrollen
- Durchführung periodischer Feuerpolizei-Kontrollen
- Festlegen von Feuerpolizeiauflagen bei Neu- und Umbauten
- Erteilung von Bewilligungen
Bewilligungen sind erforderlich für:
- Neubau und Ersatz von wärmetechnische Anlagen (Wärmepumpenanlagen, Öl-, Holz-, Schnitzel- und Pelletfeuerungen, Cheminée, Cheminéeöfen sowie Abgasanlagen)
- Änderungen an Feuerungsanlagen (z.B. Auswechseln des Brenners)
- Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen
- Lagerung von Sprengstoff, Feuerwerk, brennbare Flüssigkeiten
- Festanlässe und Zeltbauten (Anlass bei über 100 Personen)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeingenieur | 044 931 03 00 | gi-zumikon@gossweiler.com |