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Ombudsstelle des Kantons Zürich

Was ist die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle erteilt Rat, sie vermittelt zwischen Privaten und der Verwaltung. Dabei wird überprüft, ob Behörden und Verwaltung richtig handeln, das heisst nach "Recht und Billigkeit" (vgl. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG). Die Ombudsstelle kann alle Formen des Verhaltens einer Behörde oder einer Verwaltungsstelle überprüfen, also alle Handlungen oder auch Nichthandlungen. Die Ombudsstelle befasst sich auch mit rein informellem Handeln der Verwaltung oder mit dem Verhalten einer Verwaltungsstelle oder Behörde. Es spielt zudem keine Rolle, ob Ihr Problem eine laufende oder eine bereits abgeschlossene Angelegenheit betrifft. Sie können sich auch in jedem Stadium eines Verwaltungsverfahrens an die Ombudsstelle wenden.

Die Ombudsperson ist ein vom Kantonsrat gewählter neutraler Mittler zwischen Bürger und Verwaltung. Sie setzt sich für den Schutz der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern ein und ist von den Behörden und der Verwaltung unabhängig. Die Ombudsperson ist kein Parteienvertreter und darf darum nicht mit dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin verwechselt werden. Sie unterstützt das kundenfreundliche und transparente Verhalten der Verwaltung.

Wann können Sie sich an die Ombudsstelle wenden?

Sie können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn Sie ein Problem mit einer kantonalen Behörde oder Verwaltungsstelle haben. Oder Sie können sich Rat holen oder eine Vermittlung beanspruchen. Das gilt auch im Zusammenhang mit den Bezirksbehörden und -verwaltung oder mit selbständigen oder unselbständigen kantonalen Anstalten, ausser der ZKB und EKZ.

Bei Problemen mit einer Gemeinde können Sie sich an die Ombudsstelle wenden, sofern die betroffene Gemeinde sich für die Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle entschieden hat. Die Gemeinde Zumikon arbeitet nicht mit der Ombudsstelle zusammen.