Meldeverfahren für Solaranlagen und Wärmepumpen ab 1. Januar 2023
Auf Grund der Änderung der Bauverfahrensverordnung (BVV) zum 1. Januar 2023 werden Solaranlagen, Wärmepumpen und öffentliche eLadestationen künftig in vielen Fällen im Meldeverfahren behandelt. Aus diesem Grund wurde die "Wegleitung Baugesuch und Bauausführung" angepasst. Die Behandlungsfrist beträgt weiterhin 30 Tage; bei Erdwärmesonden bis zur Übermittlung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung. Die Gesuche sind künftig digital über das Portal eBaugesuche oder die kantonale Seite zu Meldeverfahren einzureichen. Nähere Informationen sowie finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
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Wegleitung_zum_Baugesuch_2023.pdf | Download | 0 | Wegleitung_zum_Baugesuch_2023.pdf |