Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Traktanden
1. Budget 2021. Festsetzung Steuerfuss. Genehmigung.
2. Liegenschaft Schwäntenmos 7 (Werkhof). Ermächtigung zur Abgabe des Grundstücks im Baurecht. Zustimmung.
3. Liegenschaft Mettelacher 5 (Feuerwehrgebäude). Ermächtigung zum Verkauf des Grundstücks. Zustimmung.
4. Inlandhilfe und Not-/Soforthilfe. Festlegen der Beiträge für drei Jahre. Genehmigung.
5. Vorsorgewerk Zumikon. Senkung Umwandlungssatz. Erhöhung der Sparbeiträge als flankierende Massnahme. Zustimmung.
6. Verordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Totalrevision. Genehmigung.Protokollauflage
Das Protokoll liegt ab Montag, 7. Dezember 2020, im Sekretariat des Gemeinderats zur Einsicht auf.
Rechtsmittel
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c. i.V. mit § 21a VRG)
- und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG, sowie § 20 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist schriftlich an den Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, zu richten. Der angefochtene Entscheid sowie allfällige weitere Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Zumikon wohnhaften, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
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Dokumente
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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