Rekurs gegen Beschluss der Gemeindeversammlung zur Planungszone Schwäntenmos.


Die Zumiker Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009 eine Änderung der Bau- und Zonenordnung beschlossen. Diese betrifft die Gewerbezone im Schwäntenmos, sowie die angrenzende Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Die Gemeindeversammlung setzte eine Begrenzung der maximalen Verkaufsfläche für Ladengeschäfte auf 500 m2 fest, mit Ausnahme der drei Grundstücke Kat.-Nr. 4534 (Migros) und Kat.-Nrn. 4485 und 4662 (Autogarage Schweizer). Für diese Grundstücke wurde eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf 1'500 m2 festgelegt. Die Gemeindeverwaltung Zumikon hat diesen Beschluss vorschriftsgemäss, mitsamt den möglichen Rechtsmitteln dazu, publiziert.

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung betreffend den Bauvorschriften in der Planungszone Schwäntenmos ist in der Zwischenzeit ein Nachbarschaftsrekurs an die Baurekurskommission des Kantons Zürich eingereicht worden. Mit den beschlossenen Bauvorschriften für das Grundstück der Autogarage Schweizer werden nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, insbesondere eine weitere Überlastung des Verkehrsnetzes, befürchtet. Im Weiteren besteht von Seiten der Rekursführerschaft die Auffassung, dass die von der Gemeindeversammlung beschlossene Regelung eine ungenügende Rechtsgrundlage aufweist.

 

Da es sich hierbei um ein laufendes Rekursverfahren handelt, dürfen und können keine weiteren Angaben dazu gemacht werden. Wir bitten Sie, dementsprechend auf allfällige Rückfragen zu verzichten. Besten Dank.


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