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Sozialhilfe

Der Dienst steht Einwohnerinnen und Einwohner von Zumikon zur Verfügung, welche sich in einer persönlichen Notlage befinden.

Die wirtschaftliche Sozialhilfe deckt die materielle Existenzsicherung. Die Bemessung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach dem Kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG), den Richtlinien der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Kompetenzordnung des Sozialamts Zumikon über Wirtschaftliche Hilfe. Finanzielle Hilfe soll vorübergehend sein und erst gewährt werden, wenn vorgelagerte Systeme (Subsidiaritätsprinzip) ausgeschöpft sind. Klientinnen und Klienten werden beraten und zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung gefördert. Im Vordergrund steht die Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft. Wir arbeiten eng mit anderen öffentlichen und privaten Institutionen zusammen.
Bei persönlichen Problemen wird in der Beratung gemeinsam nach Lösungen gesucht und bei Bedarf eine spezialisierte Stelle beigezogen.

Überbrückungs­leistungen
Ab dem 1. Juli 2021 ist es möglich, Über­brückungs­leistungen zu beantragen. Sie sichern unter bestimmten Voraus­setzungen bis zur Pensionierung ein Mindest­einkommen. Über­brückungs­leistungen sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern. Information und Anmeldung direkt bei der SVA Zürich.

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