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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Im Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Bezirk Meilen übernahm die KESB Bezirk Meilen deren Aufgaben.

Gemeinsame elterliche Sorge

Für das gemeinsame elterliche Sorgerecht wenden sich die Eltern an die KESB Meilen. Für Beratungen und Fragen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht und Unterhalt des Kinds ist das Kantonale Amt für Jugend und Berufberatung zuständig.

Für die Bereiche Kinderschutz, Pflegekinderwesen sowie vormundschaftliche Massnahmen ist die KESB Meilen zuständig.

Vorsorgeauftrag

Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall einer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenswerte zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag die Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat und den Hinterlegungsort ein. Dieser Eintrag sowie Änderungen und Löschungen sind kostenpflichtig.

Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der KESB in Meilen hinterlegt werden. Die KESB ist zur Entgegennahme und Aufbewahrung verpflichtet. Es ist aber auch möglich, einen anderen Hinterlegungsort zu wählen (z.B. Notariat, Bankschliessfach oder zu Hause). Das Zivilstandsamt kann nicht der Hinterlegungsort sein.

Mustervorlagen, wie ein Vorsorgeauftrag erstellt wird, bieten die Pro Senctute, Caritas oder der Beobachter an.

Zugehörige Objekte

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Vorsorge treffen durch Vorsorgeauftrag Download 0 Vorsorge treffen durch Vorsorgeauftrag
Neues Erwachsenenschutzrecht Curaviva Download 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Curaviva