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Hunde-Meldepflicht

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im Alter von über drei Monaten anzumelden. Die Anmeldung erfolgt am über das Online-Formular. Es wird eine Anmeldegebühr von CHF 20.00 pro Hund erhoben.

Seit 2007 müssen alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank AMICUS (Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Telefon 0848 777 100, info@amicus.ch) registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Bevor der Hund im AMICUS registriert werden kann, muss erst der Halter als Person von der Gemeinde Zumikon, Abteilung Sicherheit, im AMICUS erfasst werden.

Hundehalter haben ihre Adressänderung der Gemeinde sowie AMICUS zu melden. Das selbe gilt für den Halterwechsel oder den Tod des Hundes.

Die Hundeabgabe beträgt in Zumikon CHF 170.00/Jahr, wobei der Kantonsanteil von CHF 30.00 inbegriffen ist.

Gemäss dem Hundegesetz muss jeder Hundehalter, jede Hundehalterin, eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse, besitzen.

Bitte lesen: Informationen über Neuerung des Veterinäramtes des Kantons Zürich (Gesundheitsdirektion): Anforderungen an Hundehalter

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Weiterführende Links zum Hundewesen:
Hundegesetz
Angst vor Hunden
Tipps für Hundehalterinnen und Hundehalter
Informationen des Bunds über Hunde
Informationen des Veterinäramts Kanton Zürich

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