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Asylwesen

Die Aufnahmequote für die Gemeinden legt die Sicherheitsdirektion Kanton Zürich gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV) fest. Ab 1. Juli 2024 liegt die Quote bei 1,6 % gemessen an der Anzahl Einwohner. 

Für die Betreuung und Begleitung der Asylsuchenden in der Gemeinde Zumikon besteht eine Leistungsvereinbarung mit ORS Schweiz. 

Kontaktperson für die Gemeinde ist der Asylkoordinator Kudus Selomon.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
830.1 Vereinbarung Kanton Zürich Fachstelle Integration 1. Januar 2021